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OLG München Beschluss vom 16.10.2007 - 29 W 2325/07

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Leitsatz (amtlich)

1. Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit sog. presserechtlicher Warnschreiben wird nicht dadurch begründet, dass diese nicht alltäglich sind und besondere Eigenarten im Aufbau der Darstellung haben.

2. Aus dem grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten ergibt sich kein allgemeines Verbot, aus deren Schriftsätzen zu zitieren.

Normenkette

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UrhG § 97 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1

Verfahrensgang

LG Passau (Beschluss vom 23.08.2007; Aktenzeichen 4 O 580/07)

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des LG Passau vom 23.8.2007 wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Der Antragsteller ist als Rechtsanwalt im Bereich des Presserechts tätig. Der Antragsgegner betreibt ein Einzelunternehmen mit Sitz in Passau, über das er im Internet redaktionelle Beträge veröffentlicht. In diesem Rahmen berichtete er u.a. unter der Überschrift Staatsanwalt prüft [...] (vgl. ASt 2) über den Geschäftsführer einer kommunalen Gesellschaft in Passau. Dieser (im Folgenden: der Betroffene) mandatierte den Antragsteller. Dessen Kanzlei wandte sich mit Schreiben vom 16.7.2007 (vgl. Anlage ASt 3) an den Antragsgegner. Darin wurden mehrere Aspekte der Berichterstattung durch den Antragsgegner gerügt und angekündigt, der Betroffene werde sich in geeigneter Form gegen alle unwahren Behauptungen und falschen Verdächtigungen zur Wehr setzen, die der Antragsgegner über ihn aufstelle und verbreite; im vorliegenden Fall könne ein erheblicher Schaden entstehen, weil der Betroffene auf Grund der...

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