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OLG Köln Beschluss vom 30.04.2008 - 16 Wx 262/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei Wiederwahl eines Verwalters nach dessen zwischenzeitlicher Verurteilung wegen Untreue und unvollständiger Information der Eigentümer vor der Versammlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Feststellung, dass ein Verwalter seine Treuepflichten gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft verletzt und sich damit einer Untreue strafbar gemacht hat, begründet die Besorgnis, dass er seinen Aufgaben, insb. seiner Pflicht zur Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft nicht gewachsen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass die vorangegangenen Taten sich gegen eine andere Gemeinschaft gerichtet haben.

2. Wird dieser Verwalter mit Mehrheitsbeschluss wiedergewählt, so entspricht dieser Beschluss nur ausnahmsweise ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn aufgrund konkreter Umstände von einer positiven Zukunftsprognose ausgegangen werden kann.

Eine positive Zukunftsprognose über die Tätigkeit des Verwalters kann jedenfalls dann nicht gestellt werden, wenn der Verwalter vor der Versammlung zu seiner Wiederwahl nicht alle Eigentümer über seine zwischenzeitliche Verurteilung und den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert, weil er entweder uneinsichtig bezüglich seines Fehlverhaltens ist oder bewusst versucht, dieses vor den Eigentümern zu verschleiern.

 

Normenkette

WEG a.F. § 26

 

Verfahrensgang

LG Köln (Beschluss vom 29.10.2007; Aktenzeichen 29 T 282/06)

AG Köln (Beschluss vom 24.08.2006; Aktenzeichen 202 II 28/06)

 

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des LG Köln vom 29.10.2007 - 29 T 282/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner und der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des AG Köln vom 24.8.2006 - 202 II 28/06 - werden zurückgew...

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