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OLG Köln Beschluss vom 21.05.2007 - I-12 U 138/06

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Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 27.10.2006; Aktenzeichen 7 O 462/05)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 22.04.2008; Aktenzeichen X ZB 18/07)

 

Tenor

Der Antrag der Klägerin vom 29.1.2007, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.10.2006 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des LG Köln (AZ.: 7 O 462/05) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Wiedereinsetzung und des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

 

Gründe

Mit Urteil vom 27.10.2006 hat die 7. Zivilkammer des LG Köln die Klage der Klägerin abgewiesen. Das Urteil wurde am 8.11.2006 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 8.12.2006, eingegangen am selben Tage, hat die Klägerin durch den früheren Rechtsanwalt Dr. L gegen das Urteil Berufung eingelegt. Auf seinen Antrag vom 8.1.2007 wurde die Frist zur Begründung der Berufung mit Verfügung vom 9.1.2007 um einen Monat verlängert. Aufgrund einer Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Köln vom 12.1.2007 an das OLG wurde bekannt, dass Herr Dr. L seit dem 11.1.2005 nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen und er am 4.7.2006 aus der bei dem OLG geführten Rechtsanwaltsliste gelöscht ist. Am 29.1.2007 haben die jetzigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin erneut Berufung eingelegt und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist mit der Begründung beantragt, dass sowohl der Kanzlei als auch Rechtsanwalt Dr. L erst durch eine telefonische Mitteilung der Rechtsanwaltskammer vom 24.1.2007 die Löschung aus der Anwaltsliste bekannt geworden sei. Die Angaben wurden durch eidesstattliche Versicherungen von Herrn Dr. L und Rechtsanwalt T. vom 29.1.2007 glaubhaft gemacht.

I. Das Wiedereinsetzungsgesuch der Klägerin ist gem. §§ 233 ff. Z...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Einlegung der Berufung durch nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Prozessbevollmächtigten. Wiedereinsetzungsantrag. Unwirksamkeit der Berufung. Verschulden des Prozessbevollmächtigten  Leitsatz (amtlich) Ist die vom ...

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