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OLG Koblenz Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 1538/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Verwertungsbefugnis der Bank bei Verpfändung des Treuhandkontos einer Wohnungseigentümergemeinschaft

 

Leitsatz (amtlich)

1. Verfügt der Verwalter von Wohnungseigentum über Gelder der Gemeinschaft in offensichtlich treuwidriger Weise, ist die dadurch begünstigte Bank verpflichtet, das Erlangte an den Berechtigten zurückzuerstatten.

2. Zur Beweiswürdigung für Bösgläubigkeit der Bankmitarbeiter.

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Urteil vom 12.11.2003; Aktenzeichen 13 O 207/02)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Koblenz vom 12.11.2003 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Kläger, Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft E., K. straße 2-10, beanspruchen die Erstattung eines Guthabens, das die beklagte Bank als Sicherheit für Darlehensverbindlichkeiten der Eheleute S. angenommen und verwertet hat. Die Zeugin S. war Verwalterin der Gemeinschaft.

Das LG hat der Klage nach Beweisaufnahme antragsgemäß (55.399,42 Euro nebst gesetzlicher Zinsen) stattgegeben. Auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils nimmt der Senat Bezug (§ 540 Abs. 1 ZPO).

Mit der Berufung begehrt die Beklagte die Abweisung der Klage: Die Herkunft der auf dem für die Zeugin S. geführten Konto 6009916375 gutgeschriebenen Gelder aus dem Vermögen der Kläger sei nicht hinreichend dargetan. Denn nur solche Beträge, die der Zeugin von den Klägern anvertraut gewesen seien, hätten zu deren Treuvermögen gehören können. Jedenfalls s...

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