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OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.11.2008 - 2 UF 88/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter, die mit dem Kind in die USA umziehen will

 

Leitsatz (redaktionell)

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter, die mit dem Kind in die USA umziehen will

 

Normenkette

BGB § 1671

 

Verfahrensgang

AG Wiesloch (Beschluss vom 30.04.2008; Aktenzeichen 1 F 13/08)

 

Tenor

Die befristete Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des AG - FamG - Wiesloch vom 30.4.2008 (1 F 13/08) wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beteiligten zu 1 und 2 streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A.

Die Mutter ist US-amerikanische Staatsangehörige. Sie kam im Jahr 1999 nach Deutschland, um als Übersetzerin bei der Firma S. zu arbeiten. Hier lernte sie den Beschwerdeführer kennen, der bei der Firma S. als Entwickler arbeitet. Sie heirateten am 25.8.2001. Aus der Ehe ist das Kind A., geb. am 23.11.2003, hervorgegangen. A. hat die deutsche und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Nach der Trennung am 27.9.2004 wohnte die Mutter seit 10.11.2004 mit A. in einer eigenen Wohnung. Mit Urteil des AG Wiesloch vom 27.7.2006 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden.

Nach der Trennung war es zu mehreren Gerichtsverfahren gekommen. Im Verfahren vor dem AG - FamG - Wiesloch 1 F 202/04 hatte die Mutter die Übertragung des Entscheidungsrechtes im Zusammenhang mit einer von ihr geplanten Urlaubsreise nach Colorado vom 9.12.2004 bis 19.1.2005 beantragt. Das Verfahren endete mit einer Vereinbarung, in der der Vater der Mutter gestattete, mit A. vom 9.12.2004 bis zum 29.12.2004 zu den Eltern der ...

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