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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von Teilaufträge bei mehreren Losen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen i.S.d. § 5 VgV in mehreren Losen findet eine Zusammenrechnung der Werte der Teilaufträge nur statt, wenn es sich um dieselbe freiberufliche Leistung handelt. Dabei ist eine Zusammenrechnung nicht bereits dann geboten, wenn sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft gleichzeitig auf mehrere Lose bewerben kann, solange der Auftraggeber sich nicht die Vergabe eines einheitlichen Auftrages vorbehalten hat (Abgrenzung zu OLG München, Beschl. v. 28.4.2006 - Verg 6/06).

2. Wird bei einem geplanten privatrechtlichen Beschaffungsvorgang der Schwellenwert nach § 2 VgV nicht erreicht und ist deshalb der Vergaberechtsweg nicht eröffnet, hat der Vergabesenat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 GVG an die ordentlichen Gerichte zu verweisen (Anschluss an BGH, Beschl. v. 23.1.2012 - X ZB 5/11).

 

Normenkette

VgV § 3 Abs. 7, § 5; GVG § 17a Abs. 2

 

Verfahrensgang

Vergabekammer des Landes Hessen (Beschluss vom 08.02.2012; Aktenzeichen 69 dVK 02/12)

 

Tenor

1. Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt vom 8.2.2012 - 69d VK - 02/2012 wird in Ziff 1. aufgehoben.

2. Das Verfahren wird an das LG Wiesbaden verwiesen.

3. Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I.1) a) Der Antragsgegner hat gemäß Bekanntmachung vom 21.12.2011 den Auftrag der Vergaberechtlichen Überprüfung von Beschaffungsvorgängen und der Erstellung einer Organisationsuntersuchung über das für das Beschaffungswesen der hessischen Polizei zuständige Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PLTV) im Verhandlungsverfahren nach der VOF europaweit ausgeschri...

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