Entscheidungsstichwort (Thema)
Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften. Reichweite des § 184 V StGB
Normenkette
StGB § 184b
Verfahrensgang
LG Marburg (Entscheidung vom 25.05.2012; Aktenzeichen 2 Js 3505/10) |
Tenor
1. Der Beschluss des Landgerichts Marburg vom 25. Mai 2012 wird mit Ausnahme der Zulassungsentscheidung hinsichtlich der Anklageziffern 3 und 4 der Anklage vom 17. Februar 2012 aufgehoben.
2. Die Anklage vom 17. Februar 2012 wird auch hinsichtlich der Anklagepunkte 1 und 2 zugelassen und die Hauptverhandlung insgesamt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Marburg eröffnet.
Gründe
I. Mit Anklageschrift vom 17. Februar 2012 legt die Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn dem Angeschuldigten folgendes zur Last:
Im Fall 1 soll er am 24. Juli 2008 als Verteidiger des im Verfahren ... gesondert Verfolgten A einen Untersuchungsbericht, der 108 kinderpornografische Abbildungen enthielt, was der Angeschuldigte wusste, auf einen von dem Beschuldigten A ihm zu diesem Zweck überlassenen USB-Stick digital kopiert und ihm den USB-Stick an einem nicht näher bestimmbaren Tag zwischen dem 24. Juli 2008 und dem 26. November 2009 übergeben haben. Bei den 108 kinderpornografischen Abbildungen handelte es sich um die Bilder, die Gegenstand des Vorwurfs gegen A sind.
Im Fall 2 soll er an einem nicht näher bestimmbaren Tag im Zeitraum vom 23. Oktober 2008 bis 14. April 2009 die eingescannten Gutachten und Berichte der von der Staatsanwaltschaft mit der Datenanalyse der sichergestellten Festplatte beauftragten Sachverständigen aus dem Verfahren ... gegen den Beschuldigten A dem gesondert Verfolgten B in dessen Büro in der Land1 übersandt haben. Darin enthalten waren 147 kinderpornografische Abbildungen, was der Angeschuldigte wusste. Der g...