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OLG Düsseldorf Beschluss vom 31.03.2020 - 3 Wx 223/18

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Leitsatz (amtlich)

Zur Verletzung der Aufklärungspflicht (Amtsermittlungspflicht) durch das Grundbuchamt bei der nachträglichen Anlegung eines Grundbuchblattes sowie im Abhilfeverfahren bei der Entscheidung über die Eintragung eines Amtswiderspruchs, betreffend die Buchung der "wahrscheinlichsten" Eigentümer eines durch mehrfache Zerlegung entstandenen neuen Flurstücks - 192 qm Ackerland und 213 qm Wirtschaftsweg - (hier: nicht in Betracht gezogene weitere Aufklärungsmöglichkeiten im Hinblick auf den bei Anlegung des Grundbuchs "wahrscheinlichsten" Eigentümer des ursprünglichen Flurstücks)

 

Normenkette

GBO § 3 Abs. 2-9, §§ 53, 116, 118-119, 122-123

 

Verfahrensgang

AG Ratingen (Aktenzeichen ME-528-19 (16 AR 2/17))

 

Tenor

Die Sache wird unter Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses des Grundbuchamtes vom 22. Okt. 2018 zur erneuten Behandlung und Entscheidung über die Anregung zur Eintragung eines Amtswiderspruches unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Im Jahre 2015 wurde beantragt, für das Grundstück Gemarkung M... Flur 1 Flurstück 96 ein Grundbuchblatt neu anzulegen.

Nach dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster hatte das Grundstück eine Fläche von 2.947 qm mit tatsächlicher Nutzung von 190 qm als Ackerland und von 2.757 qm als Wirtschaftsweg.

Aufgrund dieses Antrags erließ das Grundbuchamt ... am 2. Okt. 2015 ein Aufgebot, das es den Eigentümern der anliegenden Grundstücke und dem Land Nordrhein-Westfalen bekanntmachte.

Am 20. Juni 2016 bildete das Katasteramt durch Zerlegung aus dem Flurstück 96 die Flurstücke 1218 (1.135 qm) und 1219 (1.812 qm). Daraufhin wurde der ursprüngliche Antrag auf Neuanlegung des Grundbuchblattes für das Flurstück 96 für das (neue) Flurstück 1219 gestellt.

Hierzu teilte das Grundbucha...

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