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OLG Düsseldorf Beschluss vom 17.06.2014 - I-3 W 257/12

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Leitsatz (amtlich)

Verurteilt ein französisches Gerichts drei Beklagte gemeinsam ("in solidum" bzw. "solidairement" nach den Art. 1213 und 1214 CC) zur Zahlung, zahlt der Beklagten zu 1 darauf den gesamten Betrag an den Kläger und entrichtet der Beklagte zu 2 den von ihm im Innenverhältnis verlangten Teilbetrag an den Beklagten zu 1, während sich der Beklagte zu 3 weigert, den von ihm geforderten Ausgleichsbetrag zu zahlen, so ist es dem Beklagten zu 1 verwehrt, zum Zwecke der Erlangung des Innenregresses gegen diesen das französische Urteil in Höhe eines Anteils von 1/3 für vollstreckbar erklären zu lassen.

 

Normenkette

EuGVVO Art. 43; AVAG § 11; CC Art. 1213-1214, 1251 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG Mönchengladbach (Beschluss vom 28.09.2012; Aktenzeichen 6 O 319/12)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19.11.2012 wird der Beschluss des Vorsitzenden der 6. Zivilkammer des LG Mönchengladbach vom 28.9.2012 geändert.

Der Antrag der Antragstellerin vom 30.8.2012, das Urteil des Handelsgerichts zu Evry (Tribunal de commerce d'Evry) vom 11.10.2006 (2003 F 01032) sowie das Urteil des Berufungsgerichts Paris (Cour d'Appel de Paris) vom 19.11.2009 (06/20285) insofern mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, als die Antragsgegnerin 1/3 der dort titulierten Beträge zu zahlen hat, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Wert: bis 40.000 EUR

 

Gründe

I. Die F. (FAT) ist durch die genannten Urteile des Handelsgerichts zu Evry und des Berufungsgerichts Paris zusammen mit zwei anderen Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt worden, an die dortigen Klägerinnen einen sechsstelligen Betrag zu zahlen.

Die Antragstellerin gibt an, sie sei die Rechtsnachfolgerin der FAT. Sie wurde von den Klägerinnen in voller Höhe auf Zahlung in Anspruch genommen und leist...

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