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OLG Dresden Urteil vom 26.05.2011 - 8 U 1989/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit einer Klausel in AGB einer Sparkasse zur Forderung eines Entgelts bei Mitteilung an Kunden über nicht eingelöste Einzugsermächtigungslastschrift

Verfahrensgang

LG Leipzig (Urteil vom 06.12.2010; Aktenzeichen 8 O 1140/10)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 22.05.2012; Aktenzeichen XI ZR 290/11)

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des LG Leipzig vom 6.12.2010 - 8 O 1140/10 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision zum BGH wird zugelassen.

- Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren: 2.500 EUR -

Gründe

A. Der Kläger ist ein klagebefugter Verbraucherverband und macht gegen die beklagte Sparkasse Unterlassungsansprüche gem. § 1 UKlaG geltend. Umstritten zwischen den Parteien ist dabei die Wirksamkeit folgender, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltene Klausel (streitig ist der hervorgehobene Teil):

2.3.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung

Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (s. Nr. A. 2.3.1) oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung (s. Nr. A. 2.3.2) wird die Sparkasse den Kunden unverzüglich unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Sparkasse, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben...

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BGH XI ZR 290/11
BGH XI ZR 290/11

Leitsatz (amtlich) a) Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, wonach für die Benachrichtigung ihrer Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ein Entgelt anfällt, ist auch auf der Grundlage ...

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