Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Beschluss vom 23.03.2020 - 10 WF 36/20

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrages vor Rechtshängigkeit

Leitsatz (amtlich)

1. Bei Rücknahme des Scheidungsantrages vor Rechtshängigkeit entfällt eine Kostenentscheidung nach § 150 Abs. 2 Satz 1 FamFG, weil zwischen den Beteiligten ein Verfahrensrechtsverhältnis nicht begründet worden ist.

2. Der Grundsatz des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 150 Abs. 1 FamFG in Scheidungssachen nicht anzuwenden.

Normenkette

FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 150; ZPO § 269 Abs. 3

Verfahrensgang

AG Hannover (Aktenzeichen 611 F 5037/19)

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Kostenentscheidung gem. Ziff. 1. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 6. März 2020 aufgehoben. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

I. Das Amtsgericht hat die Kosten des vorliegenden Scheidungsverfahrens durch Beschluss vom 6. März 2020 gem. § 113 Abs. 1 FamFG i. V. m. §§ 269 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 ZPO der Antragstellerin auferlegt, nachdem diese ihren Scheidungsantrag zurückgenommen hat. Zudem hat es den Verfahrenswert auf 4.000 EUR festgesetzt.

Dagegen hat die Antragstellerin form- und fristgerecht sowie mit der erforderlichen Mindestbeschwer sofortige Beschwerde eingelegt mit der Begründung, die ihrerseits erklärte Antragsrücknahme sei nicht wirksam, weil sie vom Antragsgegner dazu gedrängt worden sei, den Scheidungsantrag zurückzunehmen.

Das Amtsgericht hat der sofortigen Beschwerde durch Beschluss vom 16. März 2020 nicht abgeholfen und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

II. Das Rechtsmittel hat teilweise nach Maßgabe des Ten...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • AGS 1/2014, Pflichtverteidigervergütung bei Vertretung d ... / 1 Aus den Gründen
    1
  • AGS 7/2018, Fiktive Terminsgebühr auch bei Entscheidung ... / 2 Aus den Gründen
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • Instandhaltung in einer Feriendorfanlage
    1
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters / 1 Allgemeines
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • zfs 03/2022, Fahreignungs-Bewertungssystem, stufenweise ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Regelung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB / A. Einleitung
    0
  • § 21 Die Ansprüche des Erbvertrags-Erben und des Erbvert ... / bb) Lebzeitiges Eigeninteresse in Bezug auf einen Teil eines Schenkungsgegenstands
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


AGS 11/2020, Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrages vor Rechtshängigkeit
AGS 11/2020, Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrages vor Rechtshängigkeit

FamFG §§ 113 Abs. 1, 150 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3 Leitsatz Bei Rücknahme des Scheidungsantrages vor Rechtshängigkeit entfällt eine Kostenentscheidung nach § 150 Abs. 2 S. 1 FamFG, weil zwischen den Beteiligten ein ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren