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OLG Bamberg Beschluss vom 21.02.2018 - 2 Ss OWI 111/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsbeschwerde. Rechtsfehler. wirtschaftliche Existenz. Darlegungslast. Steuerberatungsgesellschaft. Beschlussverfahren. Fortbestand. Gefahr. Grenze. Nachteil. Rechtsfolgenentscheidung. Richtigkeit. Nachprüfung. Prüfungsgrundlage

 

Normenkette

OWiG § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 4 S. 5; StPO § 267 Abs. 3 S. 1

 

Verfahrensgang

AG Regensburg (Entscheidung vom 28.11.2017; Aktenzeichen 31a OWi 126 Js 26831/16 (2))

 

Tenor

  • I.

    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.11.2017 wird als unbegründet verworfen.

  • II.

    Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Gründe

Die Nachprüfung des Beschlusses aufgrund der Rechtsbeschwerde hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG).

Zur Begründung wird auf die - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung der Verteidigung vom 12.02.2018 - im Ergebnis zutreffende Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in ihrer Antragsschrift vom 22.01.2018 Bezug genommen.

Anders als im Urteilsverfahren wird dem Rechtsbeschwerdegericht im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG durch die hier erhobene Sachrüge auch der Zugang zu den Prozessakten eröffnet, so dass dem Senat als Prüfungsgrundlage nicht nur die Beschlussurkunde, sondern der gesamte Akteninhalt zur Verfügung steht (KK-Senge OWiG 5. Aufl. § 72 Rn. 58 und 76, jeweils m.w.N.). Der Senat hat demgemäß auch das Vorbringen hinsichtlich einer Existenzgefährdung des Betroffenen durch Wegfall seines Arbeitsplatzes in den Schriftsätzen der Verteidigung vom 20.10.2017 und 30.10.2017 mit anliegender Stellungnahme der Consilia Steuerberatungsgesellschaft mbH vom 27.10.2017 zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage des dortigen Vortrages bestand für den Tatricht...

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