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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.09.1999 - L 3 RJ 4/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrensmangel. Beweisantrag. Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit

 

Orientierungssatz

Zur Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages bezüglich der Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Rahmen der Feststellung von Berufsunfähigkeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.04.2001; Aktenzeichen B 13 RJ 23/00 R)

 

Tatbestand

Umstritten ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Der ... 1942 geborene Kläger absolvierte vom 1. September 1956 bis 31. August 1959 eine Lehre zum Facharbeiter "Kessel- und Behälterbauer". Vom 15. Oktober 1959 bis 31. März 1962 war er als Formenträger und vom 1. April 1962 bis 10. September 1976 als Kraftfahrer und Meßgehilfe tätig. Vom 10. September 1976 bis 30. November 1978 war er Aufkäufer von Wertstoffen für das Entsorgungssystem Sero, wobei er für diese Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtete. Anschließend war er vom 1. Dezember 1978 bis 5. Oktober 1994 beim Rat der Gemeinde G, ab 1. Januar 1992 beim Kreisschulamt S als Schulhausmeister und (zeitweise) Heizer beschäftigt. Seit 2. März 1993 war er arbeitsunfähig mit Bezug von Krankengeld seit 13. April 1993. Nach einer Begutachtung vom 19. Oktober 1993 durch Medizinalrat N für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestanden beim Kläger ein therapieresistentes chronisches Wirbelsäulensyndrom mit Folgezustand nach Morbus Scheuermann und Bewegungseinschränkungen im Hals- und Brustwirbelsäulenbereich sowie multiple Gelenkbeschwerden ohne Bewegungseinschränkungen.

Am 19. Januar 1994 beantragte der Kläger bei der Beklagten über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Vom 23. Februar bis 23. März 1994 befand er sich zu einer medizinischen Rehabilitation...

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