Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenhilfe. Bedürftigkeitsprüfung. Vermögensverwertung. Verwertbarkeit. Zumutbarkeit. vermietete Wohnung im selbst genutzten Haus ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung
Orientierungssatz
Stehen der Umwandlung einer vermieteten Wohnung im selbst genutzten Haus in eine Eigentumswohnung Hindernisse tatsächlicher und rechtlicher Art, wie hier die fehlende Abgeschlossenheit der Wohnung, entgegen, liegt insoweit keine Verwertbarkeit des Immobilienvermögens vor (vgl LSG Darmstadt vom 14.9.2004 - L 10 AL 98/04 ER = info also 2004, 246).
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi).
Der ... 1958 geborene Kläger bezog bis zum 11.1.2003 Arbeitslosengeld (Alg). In seinem Antrag auf Gewährung von Anschluss-Alhi gab der Kläger zu seinem Vermögen an, sein Girokonto weise ein Negativ-Saldo von 700,- € auf, er habe Bargeld in Höhe von 50,- € und ein Sparbuch mit einem Betrag von 80,- €. Ferner ist der Kläger Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit einer Gesamtwohnfläche von 160 m². Die Fläche der beiden Wohnungen beträgt jeweils 80 m². Eine der Wohnungen bewohnt der Kläger selbst, die zweite Wohnung ist vermietet. Die Mieteinnahmen gab der Kläger mit 250,- € monatlich an. Der Verkehrswert des Hauses wurde im Antragsformular nachträglich mit 170.000,- € beziffert. Ausweislich einer Bescheinigung der Sparkasse S vom 22.1.2003 betrug der Schuldenstand aus einem Darlehen (Endziffer 514 ...) 8.303,13 €, der Schuldenstand betreffend das Darlehen mit der Endziffer 519... betrug zu diesem Zeitpunkt 8.411,93 €. Mit Wirkung zum 7.3.2003 nahm der Kläger eine Beschäftigung auf.
Mit Bescheid vom 10.2.2003 lehnte die Beklagte die Gewährung von Alhi wegen...