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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.05.2019 - L 8 R 758/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsprüfung. Arbeitnehmerüberlassung. Abweichung eines Verleihunternehmens von dem Gebot des Equal pay. Bewertung einer arbeitsvertraglich vereinbarten dynamischen Bezugnahmeklausel auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag. Vertrauensschutz. Anforderungen an die Ermittlungen des prüfenden Rentenversicherungsträgers

 

Orientierungssatz

1. Zur Abweichung eines Verleihunternehmens von dem Gebot des Equal pay, ohne dass es sich auf eine Ausnahme von diesem Grundsatz berufen kann und zur Bewertung einer arbeitsvertraglich vereinbarten dynamischen Bezugnahmeklausel auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag (vgl ua BAG vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 = BAGE 144, 306).

2. Zur Frage des Vertrauensschutzes in eine vermeintlich günstigere höchstrichterliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Bewertung einer arbeitsvertraglich vereinbarten dynamischen Bezugnahmeklausel auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag.

3. Zu den Anforderungen an die Ermittlungen des prüfenden Rentenversicherungsträgers im Sinne von § 28f SGB 4.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.2021; Aktenzeichen B 12 R 18/19 R)

BSG (Beschluss vom 08.04.2021; Aktenzeichen B 12 R 18/19 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.10.2015 geändert und der Bescheid der Beklagten vom 4.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.5.2015 aufgehoben, soweit dieser eine Nachforderung für den Beigeladenen zu 3) i.H.v. 1.566,96 EUR festsetzt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird im Berufungsrechtszug endgültig auf 1.566,96 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsve...

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