Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 30.05.2017 - L 1 KR 282/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 28. Mai 2015 und der Bescheid der Beklagten vom 5. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Mai 2013 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus der ausgezahlten Kapitallebensversicherung - Nr. 70062204850 auf der Basis von 230.610,11 Euro neu zu berechnen.

Die Beklagte erstattet dem Kläger die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Kapitalzahlung einer Lebensversicherung.

Der am 9. Juli 1947 geborene Kläger ist als Rentenbezieher versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Entsprechend der Höhe seiner Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet.

Mit Bescheid vom 5. Juni 2012 teilte die Beklagte dem Kläger mit, er habe ab 1. April 2012 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer erhaltenen Abfindung für seinen Versorgungsbezug aus einer kapitalisierten Direktversicherung bei der I. Lebensversicherung AG zu entrichten. Nach Mitteilung der Zahlstelle für Versorgungsbezüge habe der Kläger eine Zahlung in Höhe von 343.681,24 Euro erhalten. Davon sei ein Betrag von 1/120 beitragspflichtig. Mithin habe der Kläger Beiträge in Höhe von monatlich 342,06 Euro zur Krankenversicherung und 43,03 Euro zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen.

Der Kläger legte gegen diesen Bescheid der Beklagten am 11. Juni 2012 Widerspruch ein. Er führte zur Begründung aus, dass entgegen der Annahme der Beklagten es sich weder um einen Versorgungsbezug noch um eine Betriebsrente handele. Der Kläger berief sich auch auf d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
    0
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / a) Anspruchsberechtigung
    0
  • § 22 Stiftungsrecht / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen
    0
  • § 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel
    0
  • § 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
    0
  • § 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


BVerfG 1 BvR 1660/08
BVerfG 1 BvR 1660/08

  Verfahrensgang BSG (Urteil vom 12.12.2007; Aktenzeichen B 12 KR 2/07 R) LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.11.2006; Aktenzeichen L 16 KR 143/06) SG Dortmund (Urteil vom 13.06.2006; Aktenzeichen S 13 KR ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren