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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 14.06.2006 - L 3 KA 47/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umfang der Rechtskraft

 

Leitsatz (amtlich)

Die Rechtskraft von Bescheidungsurteilen erstreckt sich auch auf die in den Urteilsgründen genannten Punkte, die der Beklagte als "Rechtsauffassung des Gerichts" beachten muss. Dies gilt auch für Urteile gegen den Beschwerdeausschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung. Wird der daraufhin vom Beschwerdeausschuss erlassene neue Bescheid Gegenstand eines erneuten Klageverfahrens, hat dies zur Folge, dass das Gericht die Einwände des Vertragsarztes, die bereits Gegenstand des ersten Verfahrens waren, nicht erneut prüfen darf.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.06.2007; Aktenzeichen B 6 KA 27/06 R)

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 18. September 2002 wird geändert.

Der Bescheid des Beklagten vom 7. August 2000 wird aufgehoben, soweit er das Quartal IV/1994 betrifft.

Insoweit wird der Beklagte verpflichtet, erneut über den Widerspruch der Klägerin gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 3. Juni 1996 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat 4/5 der Kosten des Beklagten aus beiden Rechtszügen zu erstatten.

Der Beklagte hat 1/5 der Kosten der Klägerin aus beiden Rechtszügen zu erstatten.

Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Regressen wegen unwirtschaftlicher Arzneimittel-Verordnungsweise.

Die Klägerin betreibt eine chirurgische Gemeinschaftspraxis, deren Mitglieder 1994 die Ärztinnen für Chirurgie Dr. E. und Dr. F. waren. Dr. G. führte 1994 die Zusatzbezeichnung “Sportmedizin„ und war als Durchgangsärztin tätig; Dr. H. führte die Schwerpunktbezeichnung “Unfallchirurgi...

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