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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 07.03.2007 - L 3 KA 310/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenzahnärztliche Vereinigung. nachträgliche Korrektur von ursprünglicher Honorarfestsetzung. Honorarverteilungsmaßstab. Honorarzuteilung. Vertragszahnärzte. Anwendung der Regelung des § 44 Abs 2 S 2 SGB 10

 

Orientierungssatz

1. Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Korrektur der ursprünglichen Honorarfestsetzung durch eine Kassenzahnärztliche Vereinigung.

2. Eine Honorarverteilungsregelung, wonach einen Kassenzahnärztliche Vereinigung für jedes Quartal die Honorarzuteilung aus dem für dieses Quartal festgestellten Abrechnungsergebnis durch Multiplikation mit einem festen Faktor berechnet und dieser Faktor dem Quotienten aus der Summe der zu verteilenden Gesamtvergütungen und der jahresbezogenen Summe der Abrechnungsergebnisse aller an der Honorarverteilung teilnehmenden Zahnärzte entspricht, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

3. Die Regelung des § 44 Abs 2 SGB 10 gilt auch für vertrags(zahn)ärztliche Honorarbescheide (vgl BSG vom 18.3.1998 - B 6 KA 16/97 R = BSGE 82, 50 = SozR 3-1300 § 44 Nr 23).

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 07. Juli 2003 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. August 2005 wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Beklagten aus beiden Rechtszügen zu 3/4 zu erstatten.

Die Beklagte hat die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen zu 1/4 zu erstatten.

Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger ist als Zahnarzt in G niedergelassen und nimmt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die Höhe der ihm von der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) zuerkannten Honorare für ...

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BSG B 6 KA 16/97 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsarzt. Honorar. keine Sozialleistung. Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10 auf Honorarkürzungsbescheide. Ermessen. Kassenärztliche Vereinigung. Rücknahme. rechtswidriger bestandskräftiger Verwaltungsakt  Leitsatz ...

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