Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 14.05.2020 - L 3 SB 41/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht unter Berücksichtigung eines erheblichen Übergewichts

 

Orientierungssatz

1. Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens G hat gemäß § 152 Abs. 4 SGB 9 derjenige Schwerbehinderte, dessen sich auf die Gehfähigkeit auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem GdB von 50 bewertet sind, wenn er eine ortsübliche Wegstrecke von ca. 2 km nicht mehr in einer halben Stunde zurücklegen kann.

2. Dabei hat auch ein erhebliches Übergewicht einen Bezug zu einer Behinderung. Dieses ist infolgedessen bei der Beurteilung des Gehvermögens zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 24. 4. 2008, B 9/9a SB 7/06 R). Hierzu zählt u. a. ein Körpergewicht von 133 kg bei einer Körpergröße von 1,62 m .

3. Wird eine Wegefähigkeit ausgehend von 800 m binnen 15 Minuten hochgerechnet, so kann der Schwerbehinderte eine Wegstrecke von 2 km binnen ca. 40 Minuten bewältigen.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.01.2021; Aktenzeichen B 9 SB 32/20 B)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 18. August 2015 wird zurückgewiesen.

Für das Berufungsverfahren sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ weiterhin gegeben sind.

Gegenüber der am ... Juli 1987 geborenen Klägerin war in der Vergangenheit durch das Versorgungsamt D-Stadt wegen einer entzündlich rheumatischen Erkrankung der Gelenke (Einzel-GdB 70) und einer Funktionsbehinderung der Wirbelsäule (Einzel-GdB 20) ein Gesamt-GdB von 70 anerkannt und das Merkzeichen „G“ zuerkannt worden.

Im Juli 2011 wurde seitens des Beklagten ein Überprüfungsver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Autobahn rasende Autos

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Paragraf neben Schreibtisch

Übersicht Personengesellschaften

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BSG 9 RVs 1/96
BSG 9 RVs 1/96

  Entscheidungsstichwort (Thema) Merkzeichen "G". erhebliche Gehbehinderung. Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Bindung an Zulassung der Sprungrevision bei nicht vorschriftmäßiger Besetzung der Richterbank  Leitsatz (amtlich) Die Anhaltspunkte nennen ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren