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LSG Hamburg Urteil vom 19.08.2015 - L 5 KA 63/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Honorarverteilungsvereinbarung. öffentlich-rechtlicher Vertrag. keine Nichtigkeit bei fehlendem Verbotsgesetz aufgrund nichtvorliegender Vorgaben des Bewertungsausschusses für die Quartale III/2004 bis I/2005. Rechtmäßigkeit der Abschaffung einer zuvor geltenden Abstaffelungsregelung für die Leistungen von Radiologen und Nuklearmedizinern im Quartal III/2004

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage der Nichtigkeit einer in den Quartalen III/2004 und I/ 2005 gültigen Honorarverteilungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn zwingend erforderliche Vorgaben des Bewertungsausschusses nicht vorlagen (vgl LSG Hamburg vom 5.11.2014 - L 5 KA 28/11).

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschaffung einer zuvor geltenden Abstaffelungsregelung für die Leistungen von Radiologen und Nuklearmedizinern im Quartal III/2004.

 

Normenkette

SGB V § 85 Abs. 4 Sätze 4, 6-8, Abs. 4a S. 1; SGB X § 58 Abs. 1; BGB § 134

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.02.2016; Aktenzeichen B 6 KA 34/15 R)

 

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Vergütung im Quartal III/2004. Rechtlicher Kern der Streitigkeit ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abschaffung der zuvor geltenden Abstaffelungsregelung für die Leistungen von Radiologen und Nuklearmedizinern.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter im Bezirk der Beklagten als Fachärzte für Radiologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen waren.

Die Vergütung der Leistungen von Radiologen und Nuklearmediziner bestimmte sich im Bezirk der Beklagten vom Quartal III/2003 bis einschließlich dem Quartal II/2004 nach einem Regelwerk, das feste Punktwertgrenzen und bei deren Übers...

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