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LSG für das Saarland Urteil vom 21.08.2015 - L 3 KA 20/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Begründetheit. Drittanfechtung. vertragsärztlicher Konkurrent. nephrologischer Versorgungsauftrag. Praxisverlegung. Eintritt. zweiter Arzt in Dialysepraxis. keine Überprüfung der Auslastung weiterer Praxen im Versorgungsbereich

 

Orientierungssatz

1. Zur Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten.

2. Einem Arzt, dem bereits vor dem 1.7.2009 persönlich die Genehmigung zur Durchführung von Dialysebehandlungen in einem bestimmten Umfang erteilt war, drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile, wenn der erteilte Versorgungsauftrag lediglich infolge eines Standortwechsels der Praxis innerhalb des Versorgungsbezirks gänzlich und dauerhaft entfällt. Die Möglichkeit, weiter als Nephrologe ohne Dialyseberechtigung tätig zu sein, dürfte hierbei im Lichte des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art 12 GG keine ausreichende Kompensation darstellen.

3. Für den Fall, dass ein zweiter Arzt wegen einer Patientenschaft von mehr als 30 kontinuierlich behandelten Dialysepatienten pro Jahr in eine Dialysepraxis eintritt, besteht keine Verpflichtung, die Auslastung der weiteren Praxen im Versorgungsbereich zu überprüfen (vgl BSG vom 17.8.2011 - B 6 KA 26/10 R = SozR 4-2500 § 101 Nr 11).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.03.2017; Aktenzeichen B 6 KA 18/16 R)

 

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12.06.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) trägt die Klägerin.

Notwendige außergerichtliche Kosten der weiteren Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und für...

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