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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.06.2009 - L 1 KR 615/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Versicherungspflicht. Beschäftigung eines Familienangehörigen ≪hier Ehefrau≫. ordnungsgemäße Ladung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Beschäftigung einer Ehefrau bei ihrem Ehemann kann eine abhängige iS des § 7 Abs 1 SGB 4 sein, obgleich Sie ausschließlich für den unternehmerischen Erfolg verantwortlich ist und Bürgin und Sicherheitengeberin ist.

 

Orientierungssatz

Zur ordnungsgemäßen Ladung im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 06.10.2010; Aktenzeichen B 12 KR 58/09 B)

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Oktober 2007 wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 2) ab dem 1. Dezember 1992 in ihrer Beschäftigung beim Beigeladenen zu 3) der Rentenversicherungspflicht unterliegt.

Die Berufung der Beigeladenen zu 2) und zu 3) werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Im Streit steht, ob die Beigeladene zu 2) aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beigeladenen zu 3) seit dem 1. Dezember 1992 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.

Die Beigeladene zu 2) und 3) sind seit 1972 miteinander verheiratet. Zwischen ihnen ist Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1415 ff. Bürgerliches Gesetzbuch vereinbart.

Der Beigeladene zu 3) ist Inhaber des E.institut J e. K. in W. Die Beigeladene zu 2) arbeitete dort von Anfang an seit 1. Dezember 1992 auf der Grundlage des am 26. November 1992 geschlossenen Arbeitsvertrages, für dessen genauen Inhalt auf die Kopie im Verwaltungsvorgang der Klägerin (Blatt 50 bis 52) verwiesen wird. Die Beigeladene zu 2) erhielt von Anfang an Prokura. Sie verfügt über die für das Unternehmen erforderlichen fachlichen Qualifikationen und le...

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