Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.06.2004 - L 13 RA 213/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

SG Mannheim (Urteil vom 12.12.2003)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.06.2005; Aktenzeichen B 12 RA 12/04 R)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12. Dezember 2003 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist noch, ob die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2003 als Tagesmutter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig war.

Die 1962 geborene Klägerin, selbst Mutter von vier Kindern, ist seit 1. Januar 1998 als selbständige Tagesmutter tätig. Sie betreut bis zu drei weitere Kinder zu unterschiedlichen Tageszeiten, in der Regel aufgrund eines privaten Auftrages, in seltenen Ausnahmefallen auch auf Vermittlung des Jugendamtes. Am 27. September 2001 bat die Klägerin die Beklagte um Prüfung, ob ihre Tätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung unterfalle. Gleichzeitig stellte sie sinngemäß einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Auf Anforderung der Beklagten legte die Klägerin ihre Steuerbescheide für die Jahre 1998, 1999 und 2000 sowie eine Bescheinigung der Lebensversicherungs-AG vom 30. November 2001 über das Bestehen einer privaten Rentenversicherung ohne Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Versicherungsbeginn am 1. Dezember 2000 vor. Die Versicherungsleistungen würden bei Erleben des 60. Lebensjahres fällig und ausgezahlt, der aktuelle Monatsbetrag belaufe sich auf 100,00 DM.

Mit bestandskräftigem Bescheid vom 19. Dezember 2001 lehnte die Beklagte den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige ab. Zur Begründung führte sie aus, Voraussetzung für eine Befreiung sei unter anderem, da...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Autobahn rasende Autos

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Paragraf neben Schreibtisch

Übersicht Personengesellschaften

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG B 12 RA 12/04 R
BSG B 12 RA 12/04 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Rentenversicherung. Versicherungspflicht einer Tagesmutter. selbstständige Erzieherin  Leitsatz (amtlich) Zur Rentenversicherungspflicht einer so genannten Tagesmutter als selbstständige Erzieherin.  Normenkette SGB VI § ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren