Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflegeversicherung. Verrichtungskatalog. Berücksichtigung. medizinische Behandlungspflege
Orientierungssatz
1. Der Verrichtungskatalog des § 14 Abs 4 SGB 11 ist als abschließend zu verstehen (vgl BSG vom 27.8.1998 - B 10 KR 4/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr 7).
2. Der Gesetzgeber hat bei Einführung der Pflegeversicherung diese nicht mit den Gesamtkosten der medizinischen Behandlungspflege belasten wollen.
Nachgehend
BSG (Urteil vom 30.10.2001; Aktenzeichen B 3 KR 27/01 R)
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die Anwendung der Härtefallregelung des § 43 Abs. 3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ab 03. Januar 1998 bis zum Versterben des H S (H.S.) am 08. Juli 1998 streitig.
Der ... 1923 geborene, bei der Beklagten pflegeversicherte H.S. litt an einem chronischen Guillain-Barre-Syndrom mit neutraler Muskelatrophie insbesondere der Unterarm- und Beinmuskulatur, Ateminsuffizienz, chronisch entzündlicher obstruktiver Bronchitis, rezidivierender Pneumonie, leichtem hirnorganischem Psychosyndrom sowie Inkontinenz (Katheterversorgung). Er befand sich vom 06. März 1997 bis 02. Januar 1998 im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme im Gesundheitspark B GmbH und wurde danach ab 03. Januar 1998 bis zu seinem Tode in das Altenpflegeheim Seniorenheimat S GmbH (A.), G, aufgenommen. Zuvor war es zwischen A. und H.S. nach Vorlage einer Pflegesatzkalkulation für einen Beatmungspatienten vom 14. September 1997 zu der Vereinbarung eines Tagessatzes von DM 467,36 gekommen.
Gestützt auf das am 18. August 1997 von der Fachärztin für Physiotherapie P vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Brandenburg e.V. in P erstattete Gutachten aufgrund einer Untersuchung des Klägers in der Neurologischen Reha-Klinik B GmbH am 06. August 1997 bewilligte ...