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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.04.2013 - L 4 R 401/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Überprüfung von Sachverständigengutachten. Obergutachten. Rente wegen Erwerbsminderung. Zeitliches Leistungsvermögen. Herzerkrankung. Diabetes mellitus. Schlafapnoesyndrom. Dysthymie. Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen. Schwere spezifische Leistungsbehinderung

 

Orientierungssatz

Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung von Sachverständigengutachten durch ein "Obergutachten" sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - nicht vor (vgl BSG vom 17.11.2003 - B 3 P 23/03 B und vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B = SozR 4-1500 § 160a Nr 21).

 

Normenkette

SGB VI § 43

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 05.09.2013; Aktenzeichen B 13 R 203/13 B)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 21. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Der 1964 geborene Kläger brach nach seinen Angaben eine Ausbildung zum Dachdecker ab. Zwischen dem 4. September 1979 und 14. Juni 2006 übte er - unterbrochen durch Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, zuletzt vom 10. August 2004 bis 9. Februar 2005 und anschließenden Bezugs von Arbeitslosengeld bis 26. April 2005 sowie des Bezugs von Arbeitslosengeld vom 1. Januar bis 5. Februar 2006 und sich anschließenden Übergangsgeldes bis 28. Februar 2006 im Zusammenhang mit einer Reintegrationsmaßnahme - zwischen 1985 und 1988 eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Friedhofsarbeiter und im Übrigen als Dachdeckerhelfer aus. Im Anschluss daran bezog er nach Beendigung der Lohnfortzahlung ab 27. Juli 2006 zunächst Krankengeld, sodann Arbeitslosengeld. Seit 20. August 2007 erhält er, unterbrochen du...

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