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LAG Saarland Urteil vom 01.02.2012 - 2 Sa 96/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung der in den Abrechnungen ausgewiesenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge durch einen deutsch-französischen Grenzgänger gegenüber dem Insolvenzverwalter

 

Leitsatz (redaktionell)

Einem deutsch-französischen Grenzgänger stehen Ansprüche auf Zahlung von Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeiträgen entsprechend erteilten Abrechnungen als sonstige Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 2 S. 2 i.V. mit S. 1 InsO unter Beachtung des Art. 13 Abs. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen zu.

 

Normenkette

InsO § 55 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Saarbrücken (Entscheidung vom 18.03.2011; Aktenzeichen 3 Ca 378/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.06.2014; Aktenzeichen 5 AZR 283/12)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 18.03.2011 - 3 Ca 378/10 - wie folgt abgeändert:

(1) Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für die Monate September 2009 bis November 2009 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.830,66 € netto nachzuvergüten nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz

aus 606,00 € seit dem 1. Oktober 2009

aus weiteren 606,00 € seit dem 1. November 2009

sowie

aus 618,66 € seit dem 1. Dezember 2009

(2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungsbeklagte und erstinstanzliche Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten vorliegend darüber, ob die Klägerin als deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz im Grenzgebiet Frankreich zu Deutschland die bei Berechnung des Insolvenzgeldes fiktiv ermittelten Abzüge für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag als sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Absatz 2 Insolvenzordnu...

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