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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.07.2023 - 8 Sa 346/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung eines Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Berufungsbegründungsfrist stellt eine der in § 233 S. 1 ZPO genannten Frist hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar. Die Antragsbegründung erfordert eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände sowie eine anwaltliche Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben bezüglich seiner Standespflichten. Gemäß § 21 Abs. 1 BEEG ist ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses u. a. dann anzunehmen, wenn die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer einer Elternzeit oder für Teile davon eingestellt wird.

 

Normenkette

BEEG § 21 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ZPO § 233 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Trier (Entscheidung vom 25.10.2022; Aktenzeichen 1 Ca 1004/21 1)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 25.10.2022, Az. 1 Ca 1004/21, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Befristung eines Arbeitsverhältnisses.

Das beklagte Land, vertreten durch die Präsidentin der Hochschule T., stellte die Klägerin zum 06.10.2020 als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von 50% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit befristet bis 15.10.2021 "nach Maßgabe des § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)" ein. Hintergrund war eine Elternzeitvertretung für die Projektkoordinatorin J.. Mit Änderungsvertrag vom 11.03.2021 wurde die Arbeitszeit der Klägerin ab 15.03.2021 auf 100 % erhöht. Davon entfielen 75 % - befristet bis 15.10.2021 - auf die Vertretung von Frau J. "nach Maßgabe des § 21 ...

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  (1) Ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin für die Dauer eines ...

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