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Hessisches LAG Urteil vom 14.03.2022 - 18 Sa 141/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfG. Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Verlängerungsklausel. Arbeitsvertrag mit Verlängerungsklausel eines Fußballspielers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Streit über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterfällt dem Anwendungsbereich des § 17 S. 1 TzBfG.

2. Die ergänzende Auslegung eines Vertrags geht der Anpassung desselbigen nach § 313 Abs. 1 BGB voraus.

3. Der Eintritt der Vertragsverlängerung bei entsprechender Zahl von Spieleinsätzen ist nicht gegeben und wegen der Corona-Pandemie auch nicht anders zu bewerten.

 

Normenkette

TzBfG § 17 S. 1; BGB § 313 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Offenbach am Main (Entscheidung vom 09.12.2020; Aktenzeichen 4 Ca 270/20)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.05.2023; Aktenzeichen 7 AZR 169/22)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 09. Dezember 2020 – 4 Ca 270/20 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Zeitpunkt, zu dem ihr befristetes Arbeitsverhältnis geendet hat

Der am xx.xx.1986 geborene Kläger hat mit der beklagten Gesellschaft mit Sitz in A welche als DFB-Mitglied mit ihrer 1. Mannschaft in der Spielzeit 2019/2020 in der Regionalliga Südwest spielte, einen befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler für die Zeit von 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 geschlossen.

Zur Wiedergabe des Inhalts des Vertrags vom 30. August 2019 und des Vertrags über eine Leistungsprämie wird auf die Anlagen zur Klageschrift verwiesen (Bl. 9-20, 21 f. d.A.). Der Kläger erzielte ein Festgehalt von 6.500,00 € brutto monatlich.

Hervorzuheben ist auszugsweise folgende Vereinbarung in § 10 des Arbeitsvertrages (A...

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