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EuGH Urteil vom 13.07.2006 - C-295/04, C-296/04, C-297/04, C-298/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Strafschadensersatz. Wettbewerb. Kartell. Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle. Obligatorische Haftpflichtversicherung. Erhöhung der Prämien. Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten. Recht Dritter auf Schadensersatz. Zuständiges nationales Gericht. Verjährungsfrist

 

Normenkette

EG Art. 81

 

Beteiligte

Manfredi

Vincenzo Manfredi

Antonio Cannito

Nicolò Tricarico

Pasqualina Murgolo

Lloyd Adriatico Assicurazioni SpA

Fondiaria Sai SpA

Assitalia SpA

 

Tenor

1. Ein Kartell oder ein abgestimmtes Verhalten von Versicherungsgesellschaften, das wie das in den Ausgangsverfahren streitige in einem gegenseitigen Informationsaustausch besteht, der eine durch die Marktbedingungen nicht gerechtfertigte Erhöhung der Prämien für die obligatorische Haftpflichtversicherung für die durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachten Schäden ermöglicht, und das gegen die nationalen Vorschriften über den Schutz des Wettbewerbs verstößt, kann auch gegen Artikel 81 EG verstoßen, wenn unter Berücksichtigung der Merkmale des relevanten nationalen Marktes eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das betreffende Kartell oder abgestimmte Verhalten den Abschluss dieser Versicherungen in dem betreffenden Mitgliedstaat durch Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell beeinflussen kann und dieser Einfluss nicht nur geringfügig ist.

2. Artikel 81 EG ist dahin auszulegen, dass jeder die Nichtigkeit eines nach dieser Bestimmung verbotenen Kartells oder Verhaltens geltend machen und Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen kann, wenn zwischen diesem und dem Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

In Ermangelung einer einschlägigen Gemein...

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