Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 11.08.1995 - C-80/94

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleichbehandlung unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtiger, Gebot der Berücksichtigung einer Altersrücklage bei gewerblichen Einkünften

 

Leitsatz (amtlich)

Eine von einem Mitgliedstaat erlassene Vorschrift, die es den in diesem Staat ansässigen Personen gestattet, vom steuerpflichtigen Einkommen die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit abzuziehen, die sie zur Bildung einer Altersrücklage verwenden, diesen Vorteil aber steuerpflichtigen Gemeinschaftsangehörigen verweigert, die zwar in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, aber im erstgenannten Mitgliedstaat ihre gesamten oder nahezu ihre gesamten Einkünfte erzielen, kann nicht durch den Umstand gerechtfertigt werden, daß die Rentenzahlungen, die der gebietsfremde Steuerpflichtige später aus der Altersrücklage bezieht, nicht in diesem Staat besteuert werden, sondern in dem Staat seines Wohnsitzes ° mit dem der erstgenannte Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat °, auch wenn es infolge der generellen Gewährung des Vorteils nicht möglich ist, innerhalb des im erstgenannten Staat geltenden Steuersystems eine genaue Übereinstimmung zwischen der Abzugsfähigkeit der Zuführungen zur Altersrücklage und der Steuerpflichtigkeit der Bezüge aus dieser Rücklage zu gewährleisten. Eine solche Diskriminierung verstößt demnach gegen Artikel 52 EG-Vertrag.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 52

 

Beteiligte

G. H. E. J. Wielockx

Inspecteur der directe Belastingen

 

Verfahrensgang

Gerechtshof te 's-Hertogenbosch (Niederlande)

 

Tatbestand

ARTIKEL 52 EG-VERTRAG - VERPFLICHTUNG ZUR GLEICHBEHANDLUNG - BESTEUERUNG DES EINKOMMENS VON GEBIETSFREMDEN

RECHTSSACHE C-80/94

G. H. E. J. WIELOCKX

GEGEN

INSPECTEUR DER DIRECTE BELASTINGEN.

ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: GERECHTSHOF 'S-HERTOGENBOSCH - NIEDERLANDE.

Urteil

1 Der Gerechtshof 's-Hertogenbosch hat mit Beschluß vom 16. Februar 1994, beim Gerichtshof eingegangen am 2. März 1994, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 52 EWG-Vertrag (nunmehr EG-Vertrag) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2 Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen G. H. E. J. Wielockx, einem in Belgien ansässigen belgischen Staatsangehörigen (im folgenden: Kläger), und dem Inspecteur der directe belastingen (im folgenden: Beklagter) wegen dessen Weigerung, das steuerpflichtige Einkommen des Klägers um die Zuführungen zur Altersrücklage zu vermindern.

3 Das niederländische Gesetz über die Einkommensteuer vom 16. Dezember 1964 (Wet op de inkomstenbelastingen, Staatsblad 519; im folgenden: Gesetz von 1964) definiert in seinem Artikel 1 "inländische Steuerpflichtige" als natürliche Personen, die im Königreich einen Wohnsitz haben, und im Gegensatz dazu "ausländische Steuerpflichtige" als natürliche Personen, die in den Niederlanden keinen Wohnsitz haben, aber dort Einkünfte erzielen.

4 Das Gesetz von 1964 wurde durch das Gesetz vom 16. November 1972 (Staatsblad 612) ergänzt, durch dessen Artikel 44d Absatz 1 eine steuerliche Altersrücklage zugunsten Selbständiger als freiwillige Regelung eingeführt wurde. Nach dieser Regelung können die Betroffenen einen Teil des Gewinns ihres Unternehmens für die Bildung einer Altersrücklage verwenden, die den Vorteil bietet, daß die in jedem Jahr angesparten Beträge im Unternehmen verbleiben.

5 Nach Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes von 1964 wird die Steuer bei inländischen Steuerpflichtigen auf das Einkommen erhoben, das aus dem Gewinn ihres Unternehmens stammt und das um die Zuführungen zur Altersrücklage vermindert und um die Bezüge aus dieser Rücklage erhöht wird. Der abzugsfähige Höchstbetrag der Zuführung zu einer Altersrücklage während eines Kalenderjahres wird um den Betrag der Prämien vermindert, die wegen der obligatorischen Beteiligung an einem Betriebsrentenfonds gezahlt werden.

6 Gemäß Artikel 44f Absatz 1 Buchstabe e des Gesetzes von 1964 wird diese Altersrücklage aufgelöst, wenn der Steuerpflichtige das 65. Lebensjahr vollendet. Sie wird dann als "Einkommen" angesehen und besteuert, wobei die Steuer entweder auf einmal auf den gesamten Kapitalbetrag oder zeitlich versetzt auf die aus diesem Kapital geleisteten Rentenzahlungen erhoben wird.

7 Nach den Artikeln 48 und 49 des Gesetzes von 1964 wird die Steuer bei ausländischen Steuerpflichtigen ausschließlich auf das "inländische steuerpflichtige Einkommen" erhoben, d. h. auf die gesamten, um die Verluste verminderten Einkünfte, die sie während eines Kalenderjahres im Gebiet der Niederlande erzielt haben. Die Altersrücklage gehört nicht zu den Beträgen, die gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Gesetzes von 1964 von diesem Einkommen abgezogen werden können. Ein steuerrechtliches Ministerialrundschreiben sah als Korrektiv jedoch vor, daß der Abzug persönlicher Verpflichtungen und außergewöhnlicher Belastungen gestattet ist, wenn mindestens 90 % der Welteinkünfte des gebietsfremden Steuerpflichtigen der Einkommensteuer in den Niederlanden unterliegen. Die Altersrücklage wird von diesem Rundschreiben nicht erfasst.

8 Nac...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
BFH Kommentierung: Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste
Faehnchen in den deutschen und englischen Nationalfarben
Bild: MEV-Verlag, Germany

Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch für endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Bestätigung des BFH-Urteils v. 22.2.2017, I R 2/15, BStBl II 2017, S. 709).


EU-Kommission: Steuerdiskriminierung gebietsfremder Steuerpflichtiger in Spanien
Spanien
Bild: Haufe Online Redaktion

Die EU-Kommission hat am 12.3.2025 beschlossen, Spanien vor dem EuGH zu verklagen. Das Land habe es versäumt, die diskriminierende steuerliche Behandlung von gebietsfremden Steuerpflichtigen zu beseitigen, die eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt.


Haufe Shop: Problemfaktor Minderleistung
Problemfaktor Minderleistung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch analysiert die Ursachen von Low Performance und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Sie rechtzeitig handeln und Mitarbeiter:innen neu motivieren können. Mit praxisnahen Strategien und Impulsen bietet es Wege, Minderleistung nachhaltig und effektiv anzugehen. 


EuGH C-527/06
EuGH C-527/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Diskriminierungsverbot, Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, Berücksichtigung von Verlusten aus einem Wohngebäude bei der Besteuerungsgrundlage der Einkommensteuer, DBA Belgien-Niederlande  Leitsatz (amtlich) Art. 39 ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren