Entscheidungsstichwort (Thema)
Verkauf von Drittlandswaren in einem Zolllager, Waren in einem Zolllager im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, Steuerbarkeit der Lieferung von Waren in einem inländischen Zolllager
Leitsatz (amtlich)
In dem Fall, dass Waren aus einem Drittland in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, sodann im aktiven Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren verarbeitet, anschließend verkauft und erneut in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind und während der gesamten Vorgänge in demselben im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats belegenen öffentlichen Zolllager verblieben sind, unterliegt der Verkauf solcher Waren nach Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2004/66/EG des Rates vom 26. April 2004 geänderten Fassung der Mehrwertsteuer, es sei denn, der Mitgliedstaat hat von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, diesen Verkauf nach Art. 16 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie nicht der Steuer zu unterwerfen, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 2 Nr. 1, Art. 16 Abs. 1
Beteiligte
Danové riaditelstvo Slovenskej republiky |
Verfahrensgang
Najvyssí súd (Slowenien) (Urteil vom 22.03.2011; ABl. EU 2011, Nr. C 194/12) |
Tatbestand
„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ‐ Anwendbarkeit ‐ Zollkodex der Gemeinschaften ‐ Waren aus einem Drittland, die in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind ‐ Verarbeitung der Waren im aktiven Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren ‐ Ver...