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BSG Urteil vom 02.05.1979 - 2 RU 93/78

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unternehmerbegriff. Versicherungsrechtliche Beurteilung von stillen Gesellschaftern. Unternehmereigenschaft der an dem Betrieb ihres Ehemannes als stille Gesellschafterin beteiligten und als gleichberechtigte Geschäftsführerin tätigen Ehefrau.

 

Orientierungssatz

Die am Unternehmen ihres Ehemannes als stille Gesellschafterin beteiligte Ehefrau, die nach dem Gesellschaftsvertrag zur Hälfte sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens teilnimmt und die als mit ihrem Ehemann gleichberechtigte Geschäftsführerin in dem Unternehmen tätig ist und damit einen maßgeblichen Einfluß auf die Betriebsführung und die kaufmännische Leitung des Betriebes hat, steht nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

 

Normenkette

RVO § 658 Abs. 2 Nr. 1 Fassung 1963-04-3

 

Fundstellen

Haufe-Index 60445

RegNr, 7832

HVGBG, RdSchr VB 84/80 (T)

USK, 79135 (ST1)

Lauterbach UV § 658 Abs 2, Nr 1 (Nr 10726) (ST1)

SozSich 1979, 217 (SP1)

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