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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 23.08.2010 - 15 UF 77/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindeswohl vor Kindeswille. Sorgerechtsregelung: Übertragung der Alleinsorge für ein knapp acht Jahre altes Kind auf den in Frankreich lebenden Vater

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Leben die ganz oder in Teilbereichen gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht nur vorübergehend getrennt, ist gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf Antrag – auch ohne die Zustimmung des anderen Elternteils – einem Elternteil die elterliche Sorge allein zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

2. Bei einem knapp acht Jahre alten Kind ist langfristigen Kindeswohlinteressen dem aktuellen, ggf. auch verfestigten Kindeswillen gegenüber auch dann der Vorrang einzuräumen, wenn der bisher hauptsächlich betreuende Elternteil, bei dem das Kind bleiben will, nicht erziehungsungeeignet ist.

 

Normenkette

BGB § 1671

 

Verfahrensgang

AG Potsdam (Beschluss vom 04.06.2010)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 16.03.2011; Aktenzeichen XII ZB 407/10)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des AG - Familiengerichts - Potsdam vom 4.6.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Sorgerecht für das Kind J. C., geb. am ... Oktober 2002, wird unter Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf den Vater übertragen.

Die Mutter hat das Kind bis zum 29.8.2010 um 12:00 Uhr an den Vater herauszugeben.

Die Entscheidung ist sofort vollziehbar.

Für den Fall der Zuwiderhandlung kann gegen die Mutter ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt werden. Die Anordnung unmittelbaren Zwangs durch einen gesonderten Beschluss bleibt vorbehalten.

Die Rechtsbeschwerde zum BGH wird zugelassen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe

I. Die jetzt 7 Jahre alte J. wurde als Kind der nicht miteinander verheirateten Eltern, der Vater französischer und d...

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  (1) 1Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. 2Dem Antrag ...

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