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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 20.03.2023 - 1 ORbs 136/23

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Verfahrensgang

AG Neuruppin (Entscheidung vom 31.01.2023; Aktenzeichen 82.1 OWi 3429 Js-OWi 28512/21 (307/21)

AG Neuruppin (Entscheidung vom 10.11.2022; Aktenzeichen 82.1 OWi 3429 Js-OWi 28512/21 (307/21)

 

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 31. Januar 2023 wird aufgehoben.

Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 10. November 2022 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Neuruppin zurückverwiesen.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht Neuruppin hat die Betroffene mit Urteil vom 10. November 2022 wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschafteen um 44 km/h zu einer Geldbuße von 160,00 € verurteilt.

Das - nicht mit Gründen versehene - Protokollurteil vom 10. November 2022 hat die Abteilungsrichterin des Amtsgerichts Neuruppin mit Verfügung vom selben Tag der Staatsanwaltschaft Neuruppin, die nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen hatte, "gemäß § 41 StPO übersandt", woraufhin die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 17. November 2022 auf Rechtsmittel verzichtete.

Nach Eingang der Rechtsbeschwerde der Betroffenen am 14. November 2022 gelangten die schriftlichen Urteilsgründe am 25. November 2022 zur Akte. Diese wurden der Betroffenen aufgrund gerichtlicher Verfügung vom 24. November 2022 am 26. November 2022 und dem Verteidiger am 07. Dezember 2022 zugestellt.

Mit Schriftsatz des Verteidigers vom 09. Januar 2023, eingegangen bei Gericht am selben Tag, begründete dieser die Rechtsbeschwerde mit der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung des Vorbringens aus einem Antrag auf Vernehmung des Messbeamten und mit der Sachrüge.

Das Amtsgericht Neuruppin hat mit dem angefochtenen Be...

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