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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 12.01.2009 - 9 WF 340/08

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Verfahrensgang

AG Senftenberg (Entscheidung vom 21.10.2008; Aktenzeichen 32 F 287/06)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 21. Oktober 2008 - Az. 32 F 287/06 - aufgehoben.

Dem Kindesvater wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus L. bewilligt.

Der Kindesmutter wird für die Rechtsverteidigung in dem Beschwerdeverfahren im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... aus K. beigeordnet.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die gemäß Sorgeerklärung vom 21. Dezember 2004 gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des am .... Februar 2005 geborenen F. S.. Die etwa 5 Jahre währende nichteheliche Lebensgemeinschaft der Kindeseltern wurde im Spätsommer/Frühherbst 2006 beendet. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang dazu wurde das Mietverhältnis für die bislang gemeinsame Wohnung von den Kindeseltern gekündigt.

Ende September 2006 beantragte der Kindesvater mit der Behauptung eines aus seiner Sicht überstürzten, zeitnah bevorstehenden Umzuges der Kindesmutter und deren damals 17-jähriger Tochter S. nach B. zu einem neuen Lebenspartner den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für den gemeinsamen Sohn auf ihn. Die Kindesmutter ist diesem Antrag entgegengetreten und hat einen gegenläufigen eigenen Antrag gestellt.

Im Ergebnis eines Anhörungstermins hat sodann das Amtsgericht mit Beschluss vom 20. Oktober 2006 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für F. einstweilig auf den Kindesvater übertragen und hier...

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  Leitsatz (amtlich) Wird die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung mit der sofortigen Beschwerde angegriffen, ist zu beachten, dass es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige ...

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