Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 20.06.1986 - IX B 16/86 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung für Vorkaufsrecht des Pächters; einkommensteuerpflichtiges Leistungsentgelt

 

Leitsatz (NV)

1. Die Vergütung für ein dingliches Vorkaufsrecht, das der Eigentümer eines Grundstücks dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der dieses Grundstück pachtweise nutzenden KG einräumt, ist nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig (Anschluß an BFH-Urteil vom 10. 12. 1985 IX R 67/81, BFHE 145, 542, BStBl II 1986, 340).

2. Für die Beurteilung des Leistungsentgelts im Rahmen der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG ist es ohne Belang, ob der Vorkaufsberechtigte mit dem Leistungsempfänger (wirtschaftlich) identisch ist.

 

Normenkette

EStG 1981 § 22 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Tatbestand

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat mit notariellem Vertrag vom 11. Juni 1981 dem Geschäftsführer der A-GmbH an seinem Grundstück in B gegen eine im Streitjahr erfolgte Zahlung in Höhe von . . . DM ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Das Grundstück war im Zeitpunkt der Einräumung des Vorkaufsrechts von der A-GmbH & Co. KG pachtweise genutzt. Das Vorkaufsrecht sollte mit Auslaufen des Pachtvertrages enden. Nach dem notariellen Vertrag ist im Vorkaufsfall eine Verrechnung des für das Vorkaufsrecht gezahlten Betrages mit dem Kaufpreis und ohne Eintritt des Vorkaufsfalles eine Erstattung ausgeschlossen.

Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) hat das für das Vorkaufsrecht gezahlte Entgelt beim Antragsteller im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1981 als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfaßt. Der hiergegen erhobene Einspruch ist insoweit erfolglos geblieben. Über die beim FG erhobene Klage ist noch nicht entschieden. Nachdem der beim FA gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie die daraufhin erhobene Beschwerde erfolglos geblieben sind, hat auch das FG den auf § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch den angefochtenen Beschluß abgewiesen.

Mit der vom FG nach Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassenen Beschwerde macht der Antragsteller geltend, daß ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestünden. Bei dem Entgelt für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes handle es sich nicht um Fruchtziehung aus einem Vermögensgegenstand, sondern um Entgelt im Bereich der Vermögensumschichtung, das einer Besteuerung nicht zugänglich sei.

Der Antragsteller beantragt sinngemäß, unter Aufhebung der Vorentscheidung die Einkommensteuer 1981 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das anhängige Klageverfahren von der Vollziehung auszusetzen.

Das FA beantragt die Zurückweisung der Beschwerde.

 

Entscheidungsgründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

Eine Aussetzung der Vollziehung durch das FG kommt nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 FGO in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) insbesondere auch dann vor, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. Beschluß vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).

Dies ist hier nicht der Fall. Der Senat stützt sich für seine in diesem Verfahren durch summarische Prüfung zu treffende Entscheidung auf sein Urteil vom 10. Dezember 1985 IX R 67/81 (BFHE 145, 542, BStBl II 1986, 340). Er hat dort entschieden, daß eine Vergütung für ein dingliches Vorkaufsrecht, das ein Vermieter einem Mieter zur Stärkung dessen Mieterposition im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung einräumt, nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig ist. Der vorliegende Streitfall unterscheidet sich von dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nur unwesentlich. Der Senat sieht es nicht als erheblich an, daß im Streitfall nicht der Vorkaufsberechtigte, sondern die A-GmbH & Co. KG Pächterin des vorkaufsrechtbelasteten Grundstücks ist. Abgesehen davon, daß eine Verflechtung der wirtschaftlichen Interessen des Vorkaufsberechtigten als Geschäftsführer der A-GmbH mit denen der A-GmbH & Co. KG nicht ausgeschlossen werden kann, dient jedenfalls im vorliegenden Fall wirtschaftlich gesehen das Vorkaufsrecht ebenfalls der Stärkung des Pachtverhältnisses. Für die Beurteilung des Leistungsentgelts im Rahmen der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG ist es ohne Belang, ob der Vorkaufsberechtigte mit dem Leistungsempfänger (wirtschaftlich) identisch ist. Der Senat bezieht sich zur Vermeidung von Wiederholungen zur weiteren Begründung auf die Entscheidung in BFHE 145, 542, BStBl II 1986, 340.

 

Fundstellen

Haufe-Index 61387

BFH/NV 1986, 661

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Einkommensteuergesetz / § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    Einkommensteuergesetz / § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

    1Sonstige Einkünfte sind   1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden. 2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren