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ArbG Köln Urteil vom 12.09.2000 - 4 Ca 5308/00

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Nachgehend

BAG (Urteil vom 31.07.2002; Aktenzeichen 10 AZR 275/01)

LAG Köln (Urteil vom 02.03.2001; Aktenzeichen 12 Sa 1467/00)

 

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Abfindungsansprüche des Klägers aus dem Sozialplan der Insolvenzschuldnerin vom 21. April 2000 nach Masseverbindlichkeiten mit den Begrenzungen nach § 123 I und II InsO sind.

2. Die Zwischenfeststellungsklage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

4. Streitwert 16.000,00 DM.

 

Tatbestand

Der 45-jährige Kläger arbeitete seit 1978 bei der …. Diese stellte am 19.03.99 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 21.04.99 wurde zwischen dem Geschäftsführer der … und dem Betriebsrat ein Sozialplan (Bl. 4–6 d.A.) abgeschlossen, der zum Ausgleich und zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die für die Arbeitnehmer durch die Betriebsschließung entstehen würden, Abfindungen vorsah, die nach sozialen Kriterien berechnet werden sollten. Als Höchstgrenze für die Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer wurde in diesem Sozialplan auf die absolute und relative Grenze des § 123 I, II InsO verwiesen.

Am 3.05.99 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Kurz darauf wurde dem Kläger durch den Beklagten als Insolvenzverwalter unter dem 12.5.99 mit Frist bis zum 31.8.99 gekündigt. Der beklagte Insolvenzverwalter teilte dem Kläger mit Schreiben vom 17.04.00 mit, daß er die Forderungen des Klägers aus dem Sozialplan entgegen anderslautender Mitteilungen der … als einfache Insolvenzforderungen nach § 38 InsO ansehe und daher keine unmittelbaren Auszahlungen aus der Masse an den Kläger vornehmen könne, sondern daß dieser seine Ansprüche zur Tabelle anmelden solle.

Der Kläger ist der Ansicht, daß seine Forderungen aus dem Sozialplan Masseforderungen seien und daß er sie daher auch nicht zur Tabel...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Insolvenznaher Sozialplan  Leitsatz (amtlich) Ansprüche aus Sozialplänen, die innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurden, sind keine Massenverbindlichkeiten, sondern einfache ...

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