Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Karlsruhe Urteil vom 09.09.2003 - 2 Ca 178/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 364,29 EUR netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 09.04.2003 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 364,29 EUR netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 22.05.2003 zu bezahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 728,58 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Der Kläger verfolgt im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gegen die Beklagte Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die Monate Februar und März 2003.

Der am 05.01.1972 geborene, vormals in D. wohnhafte Kläger nahm am 17.04.2001 im Betrieb der Beklagten in M. seine Tätigkeit als Laserfachkraft auf.

Unter dem 23.04.2001 schlossen die Parteien eine Vereinbarung mit nachfolgendem Wortlaut (Blatt 14 der Akte):

„Am 14.04.2001 wurde der Umzug von D. nach M. mit Fahrzeugen der Firma M. durchgeführt. Ein Mitarbeiter der Firma M. als Fahrer hierfür abgestellt worden.

Die Kosten in Höhe von 750,00 km á 1,20 DM und die Fahrtzeit von ca. 11 Stunden á 25,00 DM werden vorab von der Firma M. GmbH in voller Höhe getragen.

Weitere Kosten in Höhe von 250,00 DM für die Hin- und Rückfahrt von D. nach M. am 02.04.2001 zum Vorstellungsgespräch werden an einer der nächsten Gehaltsabrechnungen überwiesen.

Sollte ich (Anmerkung: der Kläger) innerhalb der nächsten 24 Monate aus dem vorgenannten Unternehmen ausscheiden, erkläre ich mich hiermit einverstanden, daß die gesamten Beträge in Höhe von DM 1.425,00 von der Firma M. einbehalten werden können.”

Mit Schreiben vom 30.09.2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30.03.2003.

Ausweislich der von ihr für den Kläger erstellten Lohnabrechnungen für die Monate Februar 2003 (Blatt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • AGS 1/2014, Pflichtverteidigervergütung bei Vertretung d ... / 1 Aus den Gründen
    1
  • AGS 7/2018, Fiktive Terminsgebühr auch bei Entscheidung ... / 2 Aus den Gründen
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • Instandhaltung in einer Feriendorfanlage
    1
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters / 1 Allgemeines
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • zfs 03/2022, Fahreignungs-Bewertungssystem, stufenweise ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 21 Die Ansprüche des Erbvertrags-Erben und des Erbvert ... / bb) Lebzeitiges Eigeninteresse in Bezug auf einen Teil eines Schenkungsgegenstands
    0
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / a) Anspruchsberechtigung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BAG 1 AZR 343/61
BAG 1 AZR 343/61

  Leitsatz (redaktionell) 1. GG Art 12 enthält ein echtes Grundrecht und nicht nur die Proklamation eines Prinzips der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Dieses Grundrecht ist nicht nur ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt, sondern greift auch ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren