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zfs 6/2018, Kein Ausschluss der Verweisung auf preisgünstigere freie Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei ständiger Reparatur in einer teureren freien Werkstatt; Entfallen der zu erstattenden Kosten eines Sachverständigengutachtens bei evidenten Bagatellschäden

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BGB § 249 Abs. 2

Leitsatz

Einer Verweisung des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt kann der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnet, nicht damit widersprechen, dass er sein Fahrzeug stets in einer anderen, nicht markengebundenen Werkstatt hat warten und reparieren lassen.

LG Saarbrücken, Urt. v. 17.11.2017 – 13 S 45/17

Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall hielt der Geschädigte bei der von ihm vorgenommenen Abrechnung auf Gutachtenbasis die Verweisung auf die Kostenstruktur einer freien Werkstatt für ausgeschlossen, weil er bisher in einer anderen freien Werkstatt seines Vertrauens, die eine teurere Kostrenstruktur aufweist, die anfallenden Reparaturen hatte durchführen lassen. Weiterhin ging der Streit der Parteien darum, ob die kostenauslösende Einholung eines Sachverstänigengutachtens wegen Vorliegens eines Bagatellunfalls nicht erforderlich gewesen sei und in welcher Höhe die Unkostenpauschale anzuerkennen sei.

Das AG hat der Klage statgegeben. Auf die Berufung der Bekl. änderte das LG, das die Verweisung auf die preiswertere freie Werkstatt für zulässig hielt, und eine Unkostenpauschale von 25 EUR zugrunde legte, das Urteil des AG teilweise ab.

2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung der Bekl. ist begründet, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung weiterer Reparaturkosten und einer über 25 EUR hinausgehenden Unkostenpauschale wendet. Hinsichtlich der Sachverständigenkosten bleibt sie ohne Erfolg."

1. Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Erstrichterin davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der – wie hier – fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen “freien Fachwerkstatt' verw...

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Leitsatz (amtlich) a) Der Schädiger kann den Geschädigten gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur ...

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