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zfs 06/2024, Der Haushaltsführungsschaden - Aktuelle Dar ... / VII. Vor- und Nachteile

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Das vorgeschlagene Tabellenwerk könnte uns diesen Streit in Teilen nehmen und somit eine Beweisaufnahme deutlich effizienter und nachvollziehbarer ablaufen lassen. Der Geschädigte hätte sich noch mit der Aufgabe zu befassen, seinen konkreten Haushalt darzulegen, nicht aber die dazugehörigen Aufwände und Einzeltätigkeiten, die auf Basis des Tabellenwerks dann in der Tat statistisch zu antizipieren wären.

Auch den von der Kollegin Ersfeld angesprochenen technischen Besonderheiten und Neuerungen könnte recht schnell Rechnung getragen werden. So könnten in der Tabelle Haushalte mit und ohne technische Hilfsmittel abgebildet werden.

Die Frage, wie wir die Gesamttätigkeit der Haushaltsführung auf die Mitglieder des Haushaltes verteilen, ist ebenfalls eine überwiegend statistische und lässt sich meines Erachtens an den schon von Pardey entwickelten Kriterien der Berufstätigkeit der Haushaltsangehörigen ableiten. Ähnlich wie bei den Verteilungsquoten zum Barunterhaltsschaden könnte hier eine regelmäßig überwiegend wahrscheinliche Verteilung angenommen werden.

Es wäre dann im Übrigen auch ein Leichtes festzustellen, inwieweit eine Umorganisation des Haushalts in Abhängigkeit zur Länge des Haushaltsführungsschadens Sinn macht. Liegen im konkreten Fall die Anschaffungskosten für einen Staubsaugroboter unter dem für diesen Punkt anfallenden Haushaltsführungsschaden, so kann der Schädiger darüber nachdenken, dem Geschädigten ein entsprechendes Gerät zur Verfügung zu stellen und ihn dann auf die zeitmäßig günstigere Aufwandsstufe zu verweisen.

Völlig klar ist, dass natürlich auch dieses Vorgehen nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile bietet.

Offensichtlich können wir die Beweisaufnahmen zum Teil massiv abkürzen und so auch die Rechts- und Prognosesicherheit in den Verfahren steigern. Der ...

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