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zfs 02/2022, Neuere Rechtsprechung des IV. Zivilsenats d ... / III. Unzulässiger Vertrag zugunsten Dritter oder zulässige Subsidiaritätsklausel?

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LS: Der Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhänger nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens durch einen der beiden Versicherer kann nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden.

Wieder nimmt die Klägerin als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer eines Zugfahrzeugs nach Regulierung eines Unfallschadens den beklagten Haftpflichtversicherer des im Unfallzeitpunkt mit dem Zugfahrzeug verbundenen Sattelaufliegers im Wege des Innenausgleichs auf hälftige Erstattung der Regulierungsleistung in Anspruch.

Der Fahrer des Sattelzugs verursachte im September 2014 einen Verkehrsunfall. Beim Abbiegen scherte der Sattelauflieger mit dem Heck aus und stieß dabei gegen ein auf der Straße stehendes Fahrzeug. Die Zugmaschine war über deren Halterin bei der Klägerin und der Sattelauflieger über dessen (andere) Halterin bei der Beklagten versichert. Die Klägerin regulierte den entstandenen Sachschaden an dem Fahrzeug und verlangt ihre Aufwendungen zur Hälfte von der Beklagten ersetzt, was diese ablehnt. Sie beruft sich auf A.1.1.5 ihrer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 01-2014, im Folgenden nur: AKB). Die Klausel lautet:

Zitat

Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen

A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflie...

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