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ZErb 05/2008, Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB bei Ein ... / Sachverhalt

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I. Der Kläger macht ggü. der Beklagten, seiner Schwester, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend. Die Beklagte schloss am 25.10.1990 mit ihren Eltern einen notariellen Übergabevertrag, mit dem der Beklagten im Wege vorweggenommener Erbfolge das den Eltern zu je zur Hälfte gehörende Anwesen (...) übertragen wurde. In § 6 des Übergabevertrages räumte die Beklagte ihren Eltern ein lebenslanges, unentgeltliches Leibgeding mit folgendem Inhalt ein:

Zitat

1. Die Ehel. M sind berechtigt, die im Erdgeschoss des Hausanwesens ... gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, alleine zu nutzen. Die Mitbenutzung der beiden Kellerräume, Garage, Schwimmbad und Garten ist gestattet. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere eine Vermietung, ist nicht gestattet.

2. Frau U ist verpflichtet, ihre Eltern in kranken und in schlechten Tagen zu pflegen und zu versorgen, sowie Besorgungen jeglicher Art. für sie durchzuführen. Die Kosten für das Essen, das Reinigen der Wäsche sowie Arzt- und Arzneikosten tragen die Berechtigten, die krankenversichert sind, selbst.

Der Jahreswert des Leibgedinges beläuft sich auf 12.000 und 24.000 DM. Herr M ist 69 Jahre, Frau M ist 68 Jahre alt. Die Eintragung des Leibgedinges zugunsten der Ehel. M wird bewilligt und beantragt. Das Leibgedinge erhält Rang vor der einzutragenden Rückauflassungsvormerkung. ...

Inhalt des Vertrages war außerdem die Verpflichtung der Beklagten, das Grundeigentum zu Lebzeiten der Eltern nicht zu veräußern. Für den Fall der Zuwiderhandlung bestand ein Rückübertragungsrecht, das durch eine entsprechende Vormerkung gesichert wurde. Weiter verpflichtete sich die Beklagte, die von ihr bewohnte Wohnung nicht an Dritte zu vermieten. Durch den Vertrag und seine Umsetzung veränderten sich die bis dahin bestehenden tatsächlichen Nut...

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