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ZAP 17/2020, Anwaltsmagazin / 9 Neuregelung der Sterbehilfe angedacht

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Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird offenbar über eine Neuregelung der Sterbehilfe nachgedacht. Wie jetzt bekannt wurde, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits im April insgesamt dreißig verschiedene Verbände, Institutionen und Wissenschaftler aufgefordert, Vorschläge für Eckpunkte einer Neuregelung der Sterbehilfe einzureichen. Er reagierte damit offenbar auf eine aktuelle Entscheidung des BVerfG vom Februar, die das bis dahin geltende strikte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe "gekippt" hatte. Ein solches Verbot verstoße gegen das Freiheitsrecht auf ein selbstbestimmtes Lebensende und damit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, argumentierten die Verfassungsrichter (vgl. Anwaltsmagazin ZAP 6/2020, 282 f. und ZAP-EN Nr. 174/2020).

Wie die Bundesregierung anlässlich einer parlamentarischen Anfrage im August ausführte (vgl. BT-Drucks 19/21373), würde eine etwaige Neuregelung der Suizidhilfe mit Blick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben in einem grundrechtssensiblen Bereich erfolgen. Sie sei in dem vom BVerfG aufgezeigten Rahmen aber möglich. Dem Gesetzgeber stehe dabei in Bezug auf das Phänomen organisierter Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen. Sie reichten von der positiven Regulierung prozeduraler Sicherungsmechanismen, etwa gesetzlich festgeschriebener Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sicherten, bis zu Verboten besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe entsprechend dem Regelungsgedanken des § 217 StGB. Sie könnten mit Blick auf die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter auch im Strafrecht verankert oder jedenfalls durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abgesichert werden.

Die Entwicklung eines legislativen...

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