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VI. Die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgung / 2.14 Vorteile einer Entgeltumwandlung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung

Walter Dietsch
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2.14.1 Für den Versicherten

Als betriebliche Altersvorsorge stellt eine Versicherung in der Zusatzversorgung eine sehr gute und renditeträchtige Altersvorsorge dar. Der Versicherte erhält eine hohe Garantieleistung, zu der noch eine attraktive Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen kommt. Aufgrund der sehr geringen Kosten und den fehlenden Verpflichtungen zu Provisionszahlungen oder Dividendenausschüttungen, werden die Beiträge der Versicherten nahezu in vollem Umfang angelegt (vgl. Teil VI 1.1).

2.14.2 Für den Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber ist die Versicherung in der Zusatzversorgung attraktiv, da sie keine zusätzlichen Kosten aufweist. Durch die Zusatzversorgung als betriebliche Altersversorgung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten bereits bei der Zusatzversorgungskasse versichert. Mit der freiwilligen Versicherung in Form der Entgeltumwandlung wird lediglich eine weitere Versicherung im Rahmen des vom Arbeitgeber bereits genutzten Versorgungssystems vorgenommen. Der Versicherte erhält damit seine späteren Leistungen aus Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung aus einer Hand. Arbeitgeber und Beschäftigter haben den gleichen Ansprechpartner. Es entstehen weder für Arbeitgeber noch für Beschäftigte Abschluss- oder Provisionskosten. Außerdem gibt es bei der Zusatzversorgung keine Aktionäre, an die Gewinne ausgeschüttet werden müssten. Die Zusatzversorgungskassen verwenden keine gezillmerten Tarife, es bestehen hier also keine Risiken für die Arbeitgeber. Als Pensionskasse können alle Förderwege angeboten werden: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG, pauschale Versteuerung nach § 40b EStG (für Altzusagen) und auch Riester-Förderung. So ist der Wechsel von einer Entgeltumwandlung zu einem Riester-Vertrag (und umgekehrt) jederzeit möglich, indem der früher abgeschlossene Vertrag beitragsfrei gestellt u...

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