Entgeltgruppe 5

Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren (Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher, Bauaufseherinnen und Bauaufseher).

Entgeltgruppe 6

Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher (Bauaufseherinnen und Bauaufseher), deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass schwierigere Kontrollarbeiten zu verrichten sind.

(Hierzu Protokollerklärung)

Protokollerklärung:

Schwierigere Kontrollarbeiten sind z. B.:

  • Festhalten von Zwischenaufnahmen, die während der Bauausführung erforderlich werden;
  • Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
  • Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
  • Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
  • Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
  • Überwachen der Arbeiten zahlreicher Bauwerke auf größeren Baustellen.

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