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Vermögenswirksame Leistungen

Justus Steinbömer
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1 Einführung

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder für dessen Angehörige in eine nach dem Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überweist. Sie können sowohl aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberleistung) als auch aus der Anlage von Teilen des Arbeitslohns (Eigenleistung des Arbeitnehmers) bestehen. Der Arbeitnehmer hat im Regelfall keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen an sich selbst.[1] Eine Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber kommt deshalb grundsätzlich nicht in Betracht (Ausnahme: siehe Ziffer 5.2). Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Staat, je nach Anlageart unterschiedlich, für die vermögenswirksam angelegten Geldleistungen Arbeitnehmer-Sparzulagen, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt ausgezahlt werden (siehe Ziffer 15).

Sinn der vermögenswirksamen Leistungen ist die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Verwirklicht werden soll dies durch zweckentsprechende Verbesserungen des Arbeitseinkommens, sprich: durch vermögenswirksame Leistungen.

[1] BAG, Urteil v. 19.10.2000, 8 AZR 632/99.

2 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Vermögensbildung ist im Wesentlichen im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) vom 4.3.1994, zuletzt geändert durch Art. 111 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20.11.2019[1], enthalten. Zu seiner Durchführung ist die Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994) vom 20.12.1994[2], zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v...

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