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Teilzeit / 1.5 Erscheinungsformen der Teilzeitarbeit

Jutta Schwerdle
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Teilzeitarbeit umfasst ein breites Spektrum von Arbeitsverhältnissen und -modellen.

Generell wird zwischen fester und flexibler Teilzeitarbeit unterschieden.

Teilzeitarbeit mit fester Arbeitszeit

Bei fester Teilzeitarbeit (s. hierzu Ziffer 4 Teilzeitarbeit mit fester Arbeitszeit, Vertragsabwicklung) sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend.

Unter Beachtung des einschlägigen Tarifvertrags oder von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ergeben sich bei fester Teilzeitarbeit eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B.:

  • verkürzte Arbeitszeit an allen Arbeitstagen, wobei die Verkürzung an den einzelnen Tagen durchaus unterschiedlich sein kann,
  • Verkürzung nur an bestimmten Arbeitstagen,
  • Arbeit in festgelegten Zeitabschnitten, festgelegte Tage in der Woche, im Monat, im Jahr; festgelegte Wochen/Monate im Jahr,
  • Arbeit unter Einbeziehung freier Tage, freier Wochen, freier Monate.

Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit

Bei flexibler Teilzeitarbeit (s. hierzu Ziffer 5 Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit, Vertragsabwicklung) können Dauer und Lage der Arbeitseinsätze variieren. Im Arbeitsvertrag muss jedoch grundsätzlich ein festes Arbeitsdeputat (Umfang der Arbeitszeit) vorgesehen sein, § 12 Abs. 1 TzBfG. Demnach ist in der Regel nur die Lage der einzelnen Arbeitseinsätze flexibel. In eng begrenztem Umfang lässt die Rechtsprechung[1] eine variable Ausgestaltung des Arbeitsvolumens zu (näher hierzu Ziffer 5.2.2 Variable Ausgestaltung des Arbeitsvolumens).

Der Beschäftigte verpflichtet sich bei flexibler Teilzeitarbeit, eine festgelegte Anzahl von

  • Stunden/Tagen in der Woche,
  • Stunden/Tagen/Wochen im Monat,
  • Stunden/Tagen/Wochen/Monaten im Halbjahr, im Jahr

zu erbringen.

Gebräuchlich ist die Vereinbarung eines Stun...

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