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Sonderabschreibungen

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Sonderabschreibungen werden Abschreibungen verstanden, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können. Sie sind zu unterscheiden von den erhöhten Absetzungen, die an die Stelle der ansonsten obligatorischen steuerrechtlichen Abschreibungen treten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das aktuell geltende Einkommensteuerrecht kennt Sonderabschreibungen zur Förderung von Investitionen durch kleine und mittlere Betriebe (KMU) (§ 7g EStG) und zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG). Daneben werden von der Finanzverwaltung ohne gesetzliche Normierung auf der Grundlage des § 163 AO Sonderabschreibungen zur steuerlichen Erleichterung in Katastrophenfällen im Einzelfall zugelassen.

1 Bedeutung und Wirkung

Sonderabschreibungen stellen eine steuerrechtliche Subventions- oder Lenkungsnorm dar. Die mit ihnen gewährten steuerlichen Vorteile sollen als Investitionsanreiz zur Erzielung außersteuerlicher Ziele dienen.

Handelsrechtlich gehörten Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG sind in der Handelsbilanz nur steuerlich begründete Sonderabschreibungen, anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F., nicht mehr zulässig. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung eines steuerlich zugelassenen Wahlrechts auch bei buchführungspflichtigen Kaufleuten in der Steuerbilanz zu ermöglichen, wurde der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aufgegeben. Daher sind Sonderabschreibungen auch in der Steuerbilanz zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass die in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG normierten Aufzeichnungspflichten beachtet werden.

Durch Sonderabschreibungen wird zumindest ein Teil des ansonsten auf die Nutzungsdauer zu verteilend...

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