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Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Bernhard Steuerer
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1 Einführung

Im Arbeitsrecht ist eine Fülle unterschiedlichster Vorschriften zu beachten, die von verschiedenen Institutionen geschaffen wurden (z. B. Bundestag, Landtag, EU, Tarifpartnern, Betriebspartnern, Vertragspartnern) und inhaltlich häufig gar nicht aufeinander abgestimmt sind. Damit man aber überhaupt erkennen kann, welche der sich u. U. widersprechenden Regelungen im Einzelfall gelten, muss eine Reihenfolge der unterschiedlichen Regelungen gebildet werden. Das ist die Aufgabe der Lehre von den Rechtsquellen des Arbeitsrechts.

 
Praxis-Tipp

Ein systematisches Vorgehen ist zwingend erforderlich, um feststellen zu können, welche Regelungen im aktuellen Fall gelten, wenn es sich widersprechende Vorschriften gibt. Ein systematisches Vorgehen ist auch erforderlich, um einen Schritt zuvor überhaupt erkennen zu können, dass es unterschiedliche und sich widersprechende Regelungen gibt.

2 Grundsätzliches

In der Literatur wurden viele Versuche gemacht, die unterschiedlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu ordnen.[1] In einer Grobeinteilung kann unterschieden werden zwischen staatlichem Recht (Gesetze, Rechtsverordnungen), internationalem Recht (Völkerrecht, EU-Recht), kollektivem Recht (Tarifverträge, Betriebs-, Dienstvereinbarungen), Richterrecht (meist Entscheidungen des BAG, die oft von Instanzgerichten übernommen werden, aber nicht übernommen werden müssen und der LAG; Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehören hier auch dazu, gem. § 31 Abs. 1 BVerfGG haben sogar Entscheidungsformel und die die Entscheidung tragenden Gründe Gesetzescharakter, d. h. sie müssen eingehalten werden)[2] und Individualvertrag (Arbeitsvertrag und dem daraus resultierenden Direktions-Weisungsrecht des Arbeitgebers).

Für die praktische Handhabung empfiehlt sich folgender Aufbau:

[1] Vgl. z. B. Schaub, AH § 3, S. 9ff...

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