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Mechanische Leitern

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mechanische Leitern sind fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Fahrgestell mit Luftreifen, Abstützvorrichtungen (verstellbare Stützspindeln), Bremseinrichtungen und einer Schiebeleiter mit oder ohne Arbeitskorb am oberen Ende. Die Schiebeleiter wird mit einer Winde oder hydraulisch (hand- oder kraftbetrieben) ausgeschoben und aufgerichtet. Mechanische Leitern werden als Anhängeleiter oder Drehleiter hergestellt. Dazu zählen z. B. die Anhängeleiter nach der zurückgezogenen Norm DIN 14703 sowie die Drehleiter mit Handantrieb nach der ebenfalls zurückgezogenen Norm DIN 14702. Für den Einsatz im gewerblichen Bereich ist vorwiegend die Anhängeleiter von Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
  • DGUV-G 305-002 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr"
  • EN 358 "Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen – Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten"
  • EN 363 "Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme"

1 Einsatzbereiche

Mechanische Leitern werden im gewerblichen Bereich zur Durchführung von Arbeiten gerin­gen Umfangs in großen Höhen verwendet. Der Umfang der begrenzten Arbeit umfasst z. B. Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten, Arbeiten an Bäumen, Masten, Gebäudefassaden, elektrischen Leitungen. Darüber hinaus werden mechanische Leitern für Sicherungsarbeiten, z. B. für die Rettung von Personen aus Notlagen und für die Brandbekämpfung bei Feuerwehren, eingesetzt.

Insofern zählen mechanische Leitern auch zu den Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch.

Drehleitern mit maschinellem Antrieb werden mit Nennrettungshöhen von mind. 12 m, 18 m und 23 m hergest...

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